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Wolfgang
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Okt 23, 2006 19:51:22    Titel: Seltsam Antworten mit Zitat
 
Salli,

in den neuen Deutschen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II) steht nur noch:

ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

Wer will das bei einer Fahrzeug- und Personenkontrolle kompetent beurteilen?

Ist das jetzt (sozusagen) ein Freibrief?

Könnte bei der nächsten Tour ja Felgen mit Stollenreifen aufziehen Question Question Question

So wot?
Wolfgang
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Mirco
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 27, 2006 12:06:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin,

meines Wissens ist doch das Problem, das im neuen Fahrzeugschein nur noch die Originalfreigaben explizit aufgeführt sind.

Würde jetzt annehmen, daß das bei der VX die alten Metzeler sind.

Beim Auto wurde mir seitens der Zulassungsstelle gesagt, ich solle wegen der Freigaben meiner Sonderbereifung den alten ungültigen Fahrzeugschein im Handschuhfach mitführen, auf dem auch die zusätzlichen Freigaben eingetragen sind.

Ansonsten müßte man immer explizit die Herstellerfreigabe für Reifentyp und Felgentyp für das KFZ mitführen.

Also im Grunde genau das Gegenteil eines Freibriefs.

Grüße,

Mirco
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 27, 2006 13:27:35    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bei der Ummeldung meiner Skorpion hat die Frau von der Zulassungs-
Stelle eine Kopie des alten Briefes gemacht und diesen abgestempelt.
Ich habe jetzt also sozusagen 2 Briefe.

Wobei ich die Kopie nicht mitnehme, sondern zuhause liegen habe.
Sollen sie mir doch eine Mängelkarte geben... Abnehmen werden sie
mir die Reifen eh nicht. Abgesehen davon habe ich noch nie erlebt,
dass einer von der (grünen) Rennleitung Reifen moniert hat, solange
die nicht durch ungewöhnliches Format auffallen....
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Wolfgang
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Fr Okt 27, 2006 18:42:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
und was heißt jetzt:

ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

Question Question Question

Vor allem: Was bedeutet G:242 Question

Ich habe leider keine Ahnung. Was meint vor allem der TÜV dazu Surprised

Viele Grüße
Wolfgang
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