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VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 22:56:11    Titel: Antworten mit Zitat
 
Interessante Diskussion nur etwas unsachlich geführt.

Mir wurde das mit der ABE von unsrem Autohändler folgendermaßen erklärt. Ging zwar ums Auto aber dürfte ja egal sein.

Baue ich neue H&R Federn mit ABE ein benötige ich keine Abnahme solange der Rest des Fahrzeugs serienmäßig ist.

Baue ich noch andere Dämpfer ein oder irgend was anderes was am Fahrwerk nicht serienmäßig vorhanden ist bringt mir die ABE nichts und ich muss eintragen lassen.

Die ABE der Federn gilt also nur solange die Federn das einzig getauschte Teil sind.

Ist es beim Mopped nicht genauso?
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Gruß, Michael @FB
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Willi Nagel
VX-König


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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 09:27:09    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Hallo Michael Genau das ist das Problem. Der Autohändler hat natürlich auch Mist erzählt. Ganz einfach die ABE lesen, nicht alle 50 Seiten, aber wenigstens die Deckelseite. Da steht klip u. klar was Sache ist. Entweder Nicht eintragen.. Änderungsabnahme od...Einzelabnahme, Eintragung in den Brief. Da ist es wenig hilfreich, wenn jemand eine 20er oder 22er ABE ins Forum stellt und so tut, als wenn es eine §19,3 od. eine §21ABE gar nicht gibt. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, fährt ohne gültige Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz durch die Gegend. Louis und Polo verkaufen für 19,90 Euro ein Mini Windschild mit ABE. Das Teil benötigt trotz ABE eine Einzelabnahme nach §21 Abnahme mit Eintragungen ca.100,-Euro. Gruss Willi
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hotrod
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 10:20:34    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Willi, gibts denn eine Fundstelle im Gesetz, das sagt, daß ich einem Sachverständigen Gutachten in Form einer ABE nicht trauen darf und nochmal eine Eintragung erforderlich ist? Das wär ja echt wichtig. Ich möchte ja auch keine Fehler machen und die BE verlieren. Deshalb will ich das alles mal herleiten und habe mir nun mal die Mühe gemacht und bei Louis nach diesem Windschild für 19,90 EUR gesucht. Es gibt nur eine für 19,90 EUR. Die ist von PUIG und es steht dabei:


"Die Racingscheibe für Ihr Naked-Bike bietet optimalen Windschutz und verleiht Ihrem Bike ein sportliches Design.

* Mit ABE für Deutschland, dadurch ist bei diesen Modellen keine Eintragung beim deutschen TÜV nötig."



So. Nun wäre das schon ein starkes Stück von Louis wenn die garantieren, daß eine Eintragung nicht nötig ist, man aber durch den Anbau des Teils die Betriebserlaubnis verliert (so wie Du schreibst) wenn man es nicht eigens eintragen lässt. Ich würde im Falle eines Falles sofort Louis in Haftung für diese Aussage nehmen. Das wissen die auch und ich denke nicht, daß die Louis Rechtsabteilung so ein Risiko eingehen will. Da sitzen ja Leute, die auch nicht aufm Baum schlafen.

Aber gut. Auch die können Fehler machen. Also schauen wir uns die "ABE" an, die mitgeliefert wird und zum Download auf der Internetseite zur Verfügung gestellt wird.

Da steht nun in der ABE vom TÜV Rheinland (Unterzeichnet Dipl. Ing. Bauermann am 29.01.2009) folgendes:

"Bei den Fahrzeugtypen, bei denen in der Spalte ABE ein Strich (--) in der Anlage 1 angegeben ist, ist die Abnahme des Anbaus und eine entsprechende Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Bei den übrigen Fahrzeugen wird die Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den KFZ Verkehr oder einen KFZ Sachverständigen bzw. Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage 8 zur StVZO nicht für erforderlich gehalten. Gegen die Erteilung einer ABE bestehen für die in Anlage 7.1 genannten Fahrzeuge bei Beachtung der Montageanleitung keine technischen Bedenken."

Gut, das schreibt also ein TÜV Ingeneur. Der sollte es nun wissen.

Zur Sicherheit schauen wir noch in die Anlage 7.1 und da finden wir unsere VX800: VS51B, VX800, ABE F399, XXXXX (überall "X"e) was soviel heißt wie "für diese Scheiben mit den "X"en wird eine Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ... nach Abschnitt 7.4a der Anlage 8 zur STVZO nicht für erforderlich gehalten".


Nun, Willi, eintragen darfst Du natürlich alles, aber hier reicht es aus meiner Sicht in jedem Fall, die ABE mitzuführen. Ansonsten kannst Du Louis und den TÜV Rheinland in Haftung nehmen. Allerdings würde ich als TÜV Prüfer oder KÜS/DEKRA Sachverständiger auch sagen "laß mich das Ding mal eintragen, damit sind wir auf der sicheren Seite". Das kostet dann 100 EUR und Du hast damit ein 2. mal von einem 2. Sachverständigen die gleiche Betriebserlaubnis erhalten. Schneller kann der TÜV Mensch keine 100 EUR verdienen.


Vielleicht liege ich mit meiner Interpretation auch falsch. Dann wärs gut wenn Du das für alle hier auflöst.


Schöne Grüße aus Bayern,
Robert
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 10:47:40    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Moin! Ich habe bei dem Puig Teil keine Bedenken. Wäre auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Da sieht man aber es ist nicht ganz einfach. Ich habe bei meiner VX 4 Eintagungen. Federn-Auspuff-Dämpfer hinten-Lenker. Alles mit ABE od. Teilegutachten. Ich war am Donnerstag beim Tüv und die VX wurde wegen der Scheibe nicht abgenommen, weil nicht eingetragen. Ich habe die Scheibe vor Ort abgeschraubt. Dann hat der Prüfer getüfft und ich hab das Teil wieder angebaut. Gruss Willi
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 10:57:53    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Zur Dekra! Das Problem war, die Dekra od. GTÜ dürfen die Scheibe nicht eintragen, sonst hätte ich das eben machen lassen, wäre mir in dem Moment egal gewesen. In der ABE steht Typ KBA 38188 $21 Einzelabnahme. Eintragung im BRIEF erforderlich. Gruss Willi
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 11:47:22    Titel: Antworten mit Zitat
 
So, ich werde mich noch einmal zu dem Thema äussern, damit dieser "Bockmist" nicht
so stehen bleibt.

Im Rahmen meines Umbaues habe ich u.A. Kontakt zum TÜV Rheinland aufgenommen
und habe umfangreiche Infos erhalten. Mich hat wirklich ein fachkundiger TÜV-Mensch
angerufen und eine gute Viertel Stunde mit mir alle Fragen durchgesprochen.

Dabei fiel als einzigens ein Akrapovic-Auspuff für das Nachfolgemodell "Gladius" durchs
Gitter, weil die zwar den selben Motor hat, aber mit Einspritzung und Kat ganz anders
mit dem Auspuff umgeht. Da wäre eine sehr teure Einzelabnahme mit ungewissem
Ausgang angesagt gewesen.

Zum Thema Scheinwerfer: "Der hat eine EU-Zulassung also kann man ihn anschrauben...."
Einzige Bedingung: Er muss sicher montiert und verstellbar sein, was bei dem MT-03-Scheinwerfer
nicht ganz einfach war.
Gabelfedern: KEIN Eintrag nötig, lediglich ABE mitführen.

Und jetzt kommen wir zu dem Punkt um den hier ein Sturm im Wasserglas entfacht wird:
Wenn man, wie z.B. bei meiner möglich eine andere Gabel (SUZUKI GSX-R 750 SRAD)
einbaut, passen die Gabelfedern von Wirth, die für die SV650 angeboten werden, sicherlich nicht
mehr optimal. Und dann wäre im Falle eines Einbaues eine Einzelabnahme nötig.

Aber wer macht sowas? Wenn man, wie bei der SV auch sehr gerne gemacht, eine
Einarmschwinge von Ducati anbaut, dann haben natürlich alle Teile, die dort angebaut werden,
die ABE verloren und müssen per Einzelabnahme bestätigen, dass sie funktionieren.
Z.B. ein Federbein, dass ABE für die SV650 hat, kann natürlich nicht ungeprüft an die
Einarmschwinge gebastelt werden. Das hat hoffentlich auch für unseren Reifen-Experten eine
gewisse Logik.

Übrigens die Puig-Scheibe hatte ich an verschiedenen Moppeds und war damit im Rahmen
der HU beim TÜV. Einmal wurde nach der ABE gefragt, ansonsten war das egal.
Die haben sicher kurz geschaut, ob das Teil gut dran ist und das wars dann.

Da hier im Forum Extrem-Umbauten eher selten sind (bis auf ein paar geänderte Gabeln
mit Doppelscheibenbremse.
Und die wissen wohl, was sie tun) , sind ABEs und E-Zulassungen genau so, wie es
geschrieben steht: Frei von Eintragungen. Nur die Papiere muss man mitnehmen.

Ich hoffe, die Zusammenhänge gut erklärt zu haben. Wenns andres wäre, wären
ABE und E-Zulassungen völliger Schwachsinn. Also nicht von ausgewiesenen Reifen-
Experten bange machen lassen. Very Happy
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gumami
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 12:47:23    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Ottmar!
Genau wie Du habe ich den Begriff ABE bisher definiert und habe auch nie Probleme in dieser Richtung mit den Graukittel gehabt. (alles andere wäre auch sinnfrei ) Very Happy
Um die Diskussion aber ein wenig am Leben zu halten,
gebe ich Willi recht,
wenn es sich um
Unbedenklichkeitsbescheingungen, Teilgutachten oder Materialgutachten handelt.
Aber ich denke auch da bist Du mit mir einer Meinung.

Grüsse ins Rheinland
guido
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 14:01:27    Titel: Antworten mit Zitat
 
Teile- und Materialgutachten dienen den TÜV-Leuten als Daten für einen
Eintragung. Die haben aber nichts mit ABE zu tun. Mit dem Materialgutachten
meines Spoilers darf ich mich dann beim nächsten TÜV-HU um eine Ein-
tragung bewerben. Lt. TÜV-Mensch kostet mich das 40 Euro extra und ist
kein Problem.

Das war aber nicht der Streitpunkt bei der Diskussion.
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gumami
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 14:11:06    Titel: Antworten mit Zitat
 
@ Otmmar
dann sind wir schon mal 100% ig einer Meinung .
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 15:00:34    Titel: Antworten mit Zitat
 
Mich interessiert mal eine Frage zum Thema:

Ich hab an meiner VX das typische gemacht: Stahlflex, andere Bremsscheiben, HAGON Dämpfer hinten, kl. Louis Scheibe, KEINE ME33/55...

Hatte die ABEs immer schön mit beim TÜV/DEKRA/GTÜ (ja, ich hab jetzt alle durch!) - mal wollten sie die nur kurz sehen, mal noch auf quattrochinesisch übersetzt und interpretiert haben (Pappnasen TÜV HH)!

Und immer ohne Probleme Plakette bekommen!

NUN: Ich nehme diesen ABE Ordner NIE mit auf Tour, nur halt wenns zum TÜV geht. Was passiert mir, wenn ich mal unterwegs von der Rennleitung angehalten werden und ich wie immer keine ABEs mithabe????

Welche Konsequenzen gibt's dann?

Gruss Rago
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gumami
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 15:17:40    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Rago!
Am besten als Kopie mit sich führen, evtl. verkleinert kopiert, in nem Plastikbeutel unter der Sitzbank.
Variante 2 wäre ein topcase mit Platz für deinen Ordner. Gruss guido
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 15:37:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
gumami hat Folgendes geschrieben:
Hallo Rago!
Am besten als Kopie mit sich führen, evtl. verkleinert kopiert, in nem Plastikbeutel unter der Sitzbank.
Variante 2 wäre ein topcase mit Platz für deinen Ordner. Gruss guido


Beantwortet nicht meine Frage: Was passiert wenn ich das nicht tue und kontrolliert werde! Weil, ehrlich, ich werde das auch in Zukunft nicht tun!
Unter der Sitzbank ist schon das Erste Hilfe Päkchen Laughing !
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Ronni
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 18:44:43    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin

Zitat:
... unterwegs keine ABE dabei - Welche Konsequenzen gibt's dann?


Gute Frage - da ich auch nie mit einer Original ABE fahre...
Allerdings habe ich dafür auch keine Antwort.

Eventuell weis das ja jemand?
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nach 50.000 km nun ohne VX
Ronni - Bremen
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 21:30:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Da kann ich nichts genaues dazu sagen. Aber ich vermute, dass in minderen
Fällen innerhalb einer Woche eine Vorführung auf dem nächsten Polizei-Revier
fällig ist, bei der die Unterlagen gezeigt werden müssen.

Bei Hardcore-Sachen wird es wohl bedeuten, dass Du Dein Mopped stehen lassen
musst und nicht weiter fahren darfst.

Ist eher lästig. Obs auch ein Bussgeld geben wird.... keine Ahnung.

Wie bereits vorher geschrieben: Besser ist es, eine Kopie dabei zu haben.
In Deinem Fall, denke ich, wird das überschaubar sein. Zwei, drei Blätter
kopieren und gefaltet in die rechte Brusttasche der Kombi langfristig zu
versenken, ist wohl kein Aufwand? Und wenn es mehr sind... die tragen
weniger auf, als man denkt. Vor allem, wenn man ein schlanker Typ ist, wie
der Rago. Very Happy
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ingodererste
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 21:36:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also mal im Ernst...
Wann hattet Ihr die letzte "Allgemeine Verkehrskontrolle"?
Wenn das Mopped "einigermaßen normal" aussieht, das Licht funktioniert und die Profiltiefe okay ist sagt doch niemand etwas. Das sind doch auch nur Menschen... meistens Wink
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Viele Grüße,
Ingo

http://www.is-soft.de/vx800/b01.jpg
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 21:42:56    Titel: Antworten mit Zitat
 
Recht hast Du! Meine letzte war, wie bereits geschrieben, vor kurzem.
Aber das war seit Jahren die erste.
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 22:13:46    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Moin zusammen! Alles nur Bussgeldsachen. Kann man mit Geld gutmachen. Bei Auspuff und Umweltsünden wird stillgelgt. Natürlich auch bei anderen Sünden. Habe heute noch bei einem Sachverständigen Nachhilfeuntericht genommen. Versuche noch einmal zu erklären, warum trotz ABE eigetragen werden muss. Eine ABE für Anbauteile bezieht sich auf das nachträglich aufgeführte Fahrzeug und der Betrieberlaubnis des Fahrzeuges. Also bezieht sich die ABE immer auf den Originalzustand des Fahrzeuges. Eine Stahlflexleitung mit ABE muss eingetragen werden, weil schon ein anderer Lenker verbaut ist. Die Flex steht in direkten Zusammenhang mit dem nicht originalen Lenker. Kleines Windschild mit ABE steht im Zusammenhang mit der Lampe mit E Zeichen und den nicht originalen Spiegen und dem Lenker. Muss eingetragen werden. Wilbers Gabelfedern mit ABE müssen eigetragen werden. Sie stehen im Zusammenhang mit den bereits eingetragenen Koni Stossdämfern hinten. Beide ABE verlieren ihre Gültigkeit und sind nun als Gutachten zu betrachten. Wenn Veränderungen am Fahzeug vorgenommen wurden handelt es nicht mehr um das Fahrzeug welches in der ABE gemeint ist. Ich muss das erst mal so glauben. Gruss Willi.
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 22:23:54    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich sehe da momentan nicht mehr ganz durch, verfolge die Diskussion im inhaltlichen Bereich natürlich mit Interesse.

Ich kann auch gerne verstehen, wenn jeder jetzt seinen "TÜV Vertrauten" befragt und zitiert! Aber selbst da bin ich überzeugt, dass man bei 10 befragten Personen auch wieder 5 verschiedenen Aussagen beommt.

Ich unterteile für mich persönlich nach dem juristisch 100% So-und-Nicht-Anders-Standpunkt und dem "Real-Life"! Von daher müsste ja so ziemlich jedes Bike ohne Versicherungsschutz rumfahren und alle Biker enteignet sein. Sowie an einem Fahrzeug im Originalzustand also mehr als ein Teil mit ABE montiert wurde, gelten keine ABEs mehr und alles muss eingetragen werden! Das ist ja völlig unrealistisch. Auch wenn es wirklich nach Auslegung und Interpretation der Gesetze und Verordnungen so sein sollte.
Dann wäre nämlich meine mitzuführende Zulassungsbescheinigung genauso dick wieder Ordner mit den ABEs! Laughing

Die Realität zeigt mir aber doch, dass ich bzw. die Biker aus meinem Umfeld (so gut wie) noch nie kontrolliert wurden. Und wenn doch, dann wurde nie was beanstandet! Wobei ich sagen muss, dass meine Kumplz ja alle so vernünftige Kerle sind wie ich auch, also eher sinnvolle Umbauten und Tuning-Massnahmen betreibe!

Wenn die Flitzpiepen mit den 180PS Rennern auch noch ne NO2 Anlage reinbauen müssen und dann mit 120 dB(A) durchs Bremen donnern, dann brauchen die sich auch nicht so wundern, wenn die Rennleitung dann plötzlich die TÜV Regeln korrekt anwendet!

"Leben und Leben lassen!"

Rago - in seiner Weisheit - grüßt Euch alle!
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 22:28:16    Titel: Antworten mit Zitat
 
Willi!!! Ich hab dieses Thema eigentlich soweit erschöpfend ausgeführt.
Es gab mit den anderen Leuten, die in diesem Thread gepostet haben einen
Konsens. Eigentlich gabs da imho nichts Unklares mehr. Der TÜV-Mensch
hat zu den Fragen klar und verständlich (selbst für Deppen) Statements abgegeben.

Ich weiss nicht, wozu Du jetzt wieder darauf rum reitest?

Sowas kenne ich sonst nur von Frauen, die auf Teufel komm raus bei einem
Thema, das durch ist weiter erzählen müssen. Keinen interessierts mehr,
aber das Mundwerk steht trotzdem nicht still. Aber das ist ein anderes Thema. Very Happy

Ich bin raus. It's done, when it's done. Very Happy

@Rago
Wie bereits geschrieben: Wenn Du die Schwinge änderst, kann natürlich
keine ABE mehr greifen, die sich auf Zubehör-Teile für die Original-Schwinge
bezieht (hat irgendwie etwas Logisches). Wenn Du einen Scheinwerfer änderst,
hat das keinen Einfluss auf die Schwinge. Very Happy
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 22:37:46    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Bin da ganz schmerzfrei! Mich interessiert nur was ist Fakt. Will das einfach nur wissen. Da sagt mir der Sachverständige zum Schluss. Ich habe zwar den ganzen Tag damit zu tun, aber ich bin kein Jurist. Auch mit dem E Zeichen weiss keiner was genaues und in den neuen Ländern gibt es andere Bestimmungen. Heikel wird das nur bei schweren Unfällen, wo Gutachten über den Verlauf des Unfalls eingeholt werden müssen. Bis denne.
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