vx800worldwide.com
Neues Thema eröffnen
Neue Antwort erstellen
Autor Nachricht
Greg_N.
VX-Lehrling


Anmeldedatum: 01.03.2003
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: So Dez 12, 2004 20:04:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Meine hintere Scheibe ist ziemlich arg abgenutzt, also hab ich mir bei ebay eine besorgt. Die "neue" ist nicht neu, aber sie ist in wesentlich besserem Zustand als die alte.

Nun frag ich mich, wieviel Verschleiß denn überhaupt zulässig ist.

Die Scheibe ist am Rand (da wo kein Verschleiß stattfindet) 6 mm dick. Da wo die Bremse angreift, hat sie noch 5.5 mm.

Aber auf der Scheibe eingraviert ist der Schriftzug "MIN TH 5.5mm"

Bedeuted das, dass die Scheibe im Minimum 5.5 mm dick sein muss, d.h. lediglich 1/2 mm Verschleiß ist zulässig? Hab ich mit meinem Kauf die Arschkarte gezogen?
_________________
Greg N. (#44)
http://hothaus.de/greg-tour
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Seniorpilot
VX-Obermeister


Anmeldedatum: 31.03.2004
Beiträge: 1846
Wohnort: A-6020 INNSBRUCK

BeitragVerfasst am: Mo Dez 13, 2004 16:45:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Servus Greg, Smile
nimms nicht so genau, Mann! Die Gravierung heisst tatsächlich Minimum Thickness 5,5mm, ja!
Aber das ist eben Werksangabe - no problem! Wenn die Scheibe nicht verzogen ist und vor allem gleichmäßig dick, ist das schon ok! Nix passiert - Du kannst sie problemlos verwenden!
Oder mißt bei euch der Tüv nach? Surprised
Technisch ist es unbedenklich, meine ich!

VX-Grüsse
Gilbert, the senior Smile Smile
_________________
Immer schön oben bleiben....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Peter
VX-Geselle


Anmeldedatum: 01.03.2003
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: Mo Dez 13, 2004 16:53:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
sehe ich auch so, zumal ich mir einbilde, dass es auch zugelassene Scheiben gibt, die von Huase aus nur 5 mm haben.
_________________
Es grüßt Euch Peter (Fahrer #66)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gernot
VX-König


Anmeldedatum: 01.03.2003
Beiträge: 1055
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: Di Dez 14, 2004 09:30:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi Greg!

Nur immer die Ruhe - bei der hinteren Scheibe spielt das Ganze ohnehin kaum eine Rolle, da diese (zumindest im Solobetrieb) nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Bremsleistung erbringen muß und demnach auch nicht allzu heiß werden wird. Razz

Kritisch wird es, wenn die vordere Scheibe Trennscheiben-Charakter annimmt - die wird dann irre heiß und bremst dementsprechend schlecht (und stinkt!). Aber das dauert...

Die zulässige Mindestdicke ist i.ü. vermutlich materialabhängig: meine Braking-Edelstahlbremsscheibe hat original 4,5 mm / Verschleißmaß: 4,0 mm.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Joerg#1
Scheff


Anmeldedatum: 01.03.2003
Beiträge: 1278
Wohnort: Neiße-Malxetal

BeitragVerfasst am: Di Dez 14, 2004 13:13:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich würde unterscheiden zwischen gesetzlich zulässig und technisch möglich.
Gesetzlich zulässig, sprich TÜV-Konform ist das Verschleißmass, was auf die Scheibe geprägt ist. Da sie nur noch 5,5 mm hat, ist sie verschlissen. Nur das zählt im Fall des Falles. Allerdings hat der Tüvi bei mir noch nie nachgemessen.

Technisch möglich, d.h. "bremsfähig" sind sicher auch Dicken unter 5.5 mm, so wie hier auch beschrieben. Hängt von der Belastung ab (logisch). Deine alte Scheibe tritt hier ja den Beweis an.


Ein Unterschied von 0,5 mm Stärke zwischen Neu und Verschlissen ist beim Motorrad durchaus üblich. Darf man nicht mit Autos vergleichen.

Ein Hinweis zum Schluss: Ich bin zwar kein Materialkundler, aber wenn man gebrauchte Scheiben anbaut, sollte die Belastungsrichtung (sprich Drehrichtung) beibehalten werden, Materialversagen wäre sonst denkbar.
_________________
Beste Grüße. Joerg mit der SilberVX.

Fahrerliste Eintrag 1
Lokalschrauber Level 3 PLZ-Bereich 0
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Eulenspiegel
VX-König


Anmeldedatum: 31.07.2004
Beiträge: 1458

BeitragVerfasst am: Di Dez 14, 2004 18:56:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Die Bremsscheibe ist gerade noch zulässig. Wenn Du sie einbaust, mußt Du auch die Bremsklötze erneuern. Augen rollen
Da es nur die hintere Bremsscheibe ist, ist das zu vertreten. Problematisch wird es dann, wenn Du in zwei Jahren zum TÜV fährst, und der Typ dort auf die Idee kommt, nachzumessen. Andererseits - wenn Du auf französisch fährst (= praktisch kein Gebrauch der hinteren Bremse), ist auch das kein Problem.
Wenn Du Berge fährst (nicht Eifel oder Hunsrück - das sind nur Hügel -, sondern Alpen), würde ich vorne immer eine neue Scheibe einbauen anstelle einer, die so knapp am Limit ist. Beim Pässe-Heizen wird eine Bremsscheibe ziemlich heiß, vor allem, wenn es noch wie bei der VX nur eine ist. Sad Sad Sad
_________________
Tux ist ein "Kollege" von mir. Wer das ist? Pssst!
Wink
Fahrer 673

Yamaha XJ900 Diversion (rot), Yamaha FJR
Ehemals: BMW R850R, Suzuki GSX1100G, Suzuki VX800, BMW K1100RS, Yamaha XJ900 Diversion (blau), Honda Chopper (irgendwas mit 650ccm)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SvenE
VX-Rookie


Anmeldedatum: 30.04.2003
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Sa Dez 18, 2004 15:17:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo!

Als mittlerweile Ex-VX800 Fahrer hatte ich, nachdem ich die Maschine gebraucht gekauft hatte auch das Problem, daß beide Scheiben am unteren Limit waren bzw. drunter (damals ca. 30000 km auf dem Tacho). Selber schuld, aber wer rechnet schon mit sowas ... :-(

Ich hab dann bei unserem TÜV mal nachgefragt, was die dazu meinen, und ihr Kommentar war, daß die Schiebendicke bei der normalen HU nicht nachgemessen wird (außer es wäre was auffällig dran) aber es ähnlich wie bei abgefahrenen Reifen (die der TÜV normalerweise schon beachtet) im Falle des Falles (Unfall, Polizeikontrolle) erhebliche Probleme geben könnte, insbesondere, wenn die Versicherung noch einen Gutachter findet, der den Unfall bzw. die Vermeidbarkeit des selbigen mit deinen Bremsscheiben bzw. dem Untermaß in Verbindung bringen könnte. Die erloschene Betriebserlaubnis ist dann das geringere Problem.

Lange Rede kurzer Sinn, ich hab damals knapp 1000,- DM in zwei neue (original) Scheiben investiert.

Wenn du eine andere zugelassene Scheibe verwendest, die von Haus aus dünner ist, hat die auch einen andere Verschleißgrenze, laut Aussage TÜV gilt daß, was auf der Scheibe eingeschlagen ist!

Und nochmal zum TÜV: Beim letzten Termin mit der VX800 (bei dem ich auch eine Eintragung meiner Gabelfedern mitgemacht habe), kam ich an einen ganz speziellen Prüfer (wie ich nachher erfahren habe, ein "Frischer" zur Ausbildung) und der hatte keine Hemmungen die Maschine fast eine Stunde zu kontrollieren und der hat die vordere Bremsscheibe gemessen (zwar nur mit dem Meßschieber - günstiger für mich, weil die Bremsscheibe im Normalfall ja konkav ist, und aufgrund des Alters der Scheibe auch kein Problem, aber trotzdem)!

Noch einen schönen Tag!
SVEN
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Neue Antwort erstellen
Neues Thema eröffnen
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. | Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. | Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. | Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. | Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. |

© 2000-2023 www.vx800.de

Alle Rechte vorbehalten. Impressum. Haftungsausschluß. Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group. Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Datenschutz auf vx800.de.