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jockel
VX-Rookie


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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 01:27:45    Titel: Mein Winterumbau jetzt mit Bildern Antworten mit Zitat
 
Soo, will hier auch mal mein Schaffen aus den Wintermonaten vorstellen Very Happy

Es handelt sich um ne VX aus dem Jahre 91, hab ich von meinem Vater übernommen mit sage und schreibe erst 21tkm.

Mir war sie aber schon immer etwas zu langweilig Embarassed

Liste hier einfach mal auf was ich alles gemacht habe;-)

-Wirt Gabelfedern mit 15er Öl
-25 mm Gabel durchgesteckt
-die Hupe höhergelegt, um ein Aufschlagen zu verhindern
-Doppelscheinwerfer
-Cockpit tiefergelegt, damit es mit dem Scheinwerfer wieder passt;-)
-Superbikelenker
-neue Spiegel und Blinker
-Gabel, Felgen, Schwinge und viele Kleinteile in schwarz seidenmatt lackiert
- Tank und Verkleidungen in schwarz glänzend
- bei der Heckverkleidung die Aufnahme für den Haltegriff verschlossen Laughing
- Nummernschildhalterung geändert
- neue Bridgestone bt45 aufgezogen
- Ölwechsel
- Ventile einstellen


Hmm... das wars erstmal... Achso alle Lackierarbeiten habe ich zuhause mit ner Lackierpistole von ebay gemacht, alle Umbauten wurden in Eigenregie durchgeführt;-) Das Forum hat mir sehr dabei geholfen.

Sooo, nun die Bilder:










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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 10:19:20    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Jockel,
hast du fast alles schön gemacht ...

ABER (das musste jetzt kommen Wink ) - hast du die Gute als Einsitzer eintragen lassen??

Ich frage deshalb, weil ein Haltegriff Vorschrift ist - spätestens beim nächsten Tüv-Termin gibt es Ärger. Du kannst der Sache aber aus dem Weg gehen wenn du eine Sitzbankabdeckung auf dem Soziusplatz aufbaust, der das Sitzen verhindert. Dennoch musst du nachweisen, dass ein Anbau der Haltegriffe möglich ist.

Oder einfach auch die Soziusfusrasten abbauen und als Einsitzer eintragen lassen

Andy
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Fährste quer, siehste mehr ...

BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2)
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VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 14:53:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi Jockel - ein Foto von vorne wär auch nicht schlecht.

Woher aus MR kommstn? Komme auch da her (Nähe Biedenkopf) und wir ziehen jetzt auch wieder hin...
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Gruß, Michael @FB
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 18:08:35    Titel: Antworten mit Zitat
 
Abhilfe würde ein schwarzer Riemen bringen, der vor dem Sozius-Platz
angebracht ist. Da gibts ganz attraktive Varianten. Wird auch von Sattlereien
angeboten. Über den Sinn und Zweck eines solchen mag man streiten.
Aber der TÜV ist zufrieden. Solange das Teil gut befestigt ist.

Bei meinem letzten TÜV-Besucht hat sich der Prüfer übrigens nicht wegen
des fehlenden Bügels beschwert. Hat er gar nicht beachtet.
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Mit 66 Jahren....
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Tschoerk
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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 18:38:33    Titel: Antworten mit Zitat
 
Sag mal, wie willst Du in diesen Spiegeln was erkennen? Da hast Du doch immer die Hand vor (außer beim Grüßen)

Gruß Jörg
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jockel
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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 19:23:18    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ach, das mit dem TÜV wird schon Laughing aber hmm, das hab ich garnet beachtet beim umbauen. Also die Spiegel stehen jetzt quer... und ich sehe mit denen vibrationsfreier und besser als mit den originalen...

Habe heute die erste Ausfahrt gemacht und promt mein Nummernschild verloren^^ mann mann, jetzt geht der Behördenrun los...
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Bayern-Tom
Gast





BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 22:58:29    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo,

finde den Umbau sehr schön. Dass mitm Henkel hab ich auch nicht gewusst. Was mich eher interessiert, was sagt der TÜV zu den Spiegeln?

Gruß Tom
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Ronni
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BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 23:47:08    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin

wie man sieht kann man durch "kleine" Veränderungen schon viel erreichen!
Gut gemacht!!! Vor allen Dingen die Lackierarbeiten!!!
Für eine Garagenlackierung sieht das echt Klasse aus!!!

Nur - ein Haar läst sich in jeder Suppe finden...
Wenn du schon den Kennzeichenhalter neu gemacht hast,
warum hast du nicht die alten Löcher verwendet?
Da hast du nun noch ein altes Kennzeichen aber mit hässlichen, unnützigen Löchern drin???

Aber wie gesagt sonst ist sie sehr gefällig!
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Ronni - Bremen
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 09:26:35    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Moin! Mich würde mal interessieren, was die einzelnen Einträge beim TÜV gekostet haben, z.B. Lenker und die Beleuchtung. Gruss Willi.
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jockel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 14:36:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
@ willi nagel: lampe muss nicht eingetragen werden, ist ja ein e prüfzeichen drauf. Lenker ist noch nicht eingetragen

@ ronni: jaa, das mit dem kennzeichen, da hätte der neue Kennzeichenhalter zu groß ausfallen müssen. aber ist jetzt eh egal, hab gestern das alte verloren, muss n neues her^^

@ bayern tom: der tüv sagt zu den Spiegeln garnichts, die werden abgebaut und s kommen die originalen drauf. haben kein prüfzeichen. warum, weiß ich auch nicht, sehe in denen besser als in jedem zugelassenen Spiegel..

denke mal dass ich bald n tüv termin machen werde wegen allen eintragungen... aber andererseits bin ich noch nie angehalten worden... auch nicht zu meiner 125er zeit. die war alles andere als unauffällig;-)
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Mechanobot
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 14:41:59    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ronni hat Folgendes geschrieben:

Da hast du nun noch ein altes Kennzeichen aber mit hässlichen, unnützigen Löchern drin???


Hat sich doch erledigt. Er hat sein Nummernschild doch verloren. Laughing Laughing Laughing
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 15:08:19    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Richtig! Wenn das Kennzeichen weg ist, sind die Löcher auch mit weg Very Happy Very Happy Very Happy
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 16:39:38    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Moin Jockel! Ich bin da auch einigermassen schmerzfrei. Aber VXer sind im allgemeinen sehr penibel. Ob der TÜV das Fahrzeug abgenommen hat oder nicht spielt keine Rolle. Der Fahrer ist immer verantwortlich. Alle Veränderungen müssen eingetragen werden. ABE od. EU-BE genau lesen. Geht oft nur mit Lupe, z.B. Mini Windschild Puig mit ABE. Nach §21 Einzelabnahme bei der Zulassungsstelle. Stahlflex Lucas 6 Seiten Gutachten mitführen nach §22 eingeschlossen §20 keine Eintragung nötig. Lenker mit TÜV Gutachten immer nach 21 Einzelabnahme. Andere Gabelfedern mit ABE Änderungsabnahme. Eintragung auch bei Dekra od. GTü möglich nach §19,3 usw. Auch bei der Beleuchtung kann trotz E Zeichen eine Eintragung erforderlich sein. Beim Durchstecken der Gabel erlischt die Betriebserlaubnis sofort und somit auch der Versicherungsschutz. Gruss Willi.
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hotrod
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 18:48:25    Titel: Re: VX Antworten mit Zitat
 
Willi Nagel hat Folgendes geschrieben:
Auch bei der Beleuchtung kann trotz E Zeichen eine Eintragung erforderlich sein. Beim Durchstecken der Gabel erlischt die Betriebserlaubnis sofort und somit auch der Versicherungsschutz. Gruss Willi.



Servus Willi, nach meinen Informationen dürfen Teile mit dem runden E-Zeichen (ECE Prüfzeichen) ohne weitere Genehmigung am Fahrzeug angebracht und genutzt werden, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. Steht irgendwo im Gesetz, daß diese Teile eingetragen werden müssen??

Das Durchstecken der Gabel ist ja jetzt nicht einmal ein Anbau eines anderen Teils. Woher will jetzt ein Prüfer oder Gutachter nachweisen, daß die Gabel nicht schon ab Werk so montiert war? Ob jetzt 1mm, 5mm oder 15mm - da wird sich die Rennleitung schwer tun, einem nachzuweisen, daß man da was verändert hat. Der TÜV hat sich auf jeden Fall für die 15mm durchgesteckte Gabel an meiner VX nicht die Bohne interessiert.

Grüße
Robert
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 19:44:09    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Hallo Robert! Mir ist das alles egal. Trotzdem machen wir uns das zu leicht. Nochmal. Der TÜV Mensch spielt in diesem Leben eine untergeornete Rolle. Der bestätigt nur, das man sein Fahrzeug zu einer Frist vorgeführt hast und an dem Tag alles in Ordnung war. Dann fahren wir nach Hause und schrauben und ändern alles....Bei den Gesetzen ist zu beachten, das es noch zu einzelnen Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen gibt. Verordnungen ergänzen die Gesetze und Verfügungen die Verornungen. TÜV erteilt unentgeltlich Auskunft. Bei der Gabel gibt es ganz genaue Vorgaben. Das ist ein tragendes Teil. Mit der Rennleitung dir was nachweisen bist du ja nun ganz daneben. In so einem Fall besteht ganz schnell die umgekehrte Beweisführungpflicht und da bist du sofort in Erklärungsnot. Nichts für Ungut. Man sieht sich Willi.
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 21:39:07    Titel: Antworten mit Zitat
 
@Robert
Da kann ich Dir nur zustimmen. Das E-Zeichen wäre sonst völliger Blödsinn.
Lediglich z.B. die Art der Befestigung wäre ein Grund solch einen Umbau beim
TÜV nicht durch zu bekommen.
Aus gegebenem Anlass habe ich mich ja mit dem Thema beschäftigt, da ich sehr
viel an- und umgebaut habe. Prompt wurde ich bei der ersten Testfahrt angehalten
und dem Polizist, der sich scheinbar der Materie auskannte, fiel auch das eine
oder andere auf. Er fragte interessiert, was alles nicht serienmässig wäre.
Aber es gab bei keinem Anbautteil auch nur den Ansatz, dass er Probleme
machen würde.

Der Grund für den Stop war übrigens eine durchgezogene Linie, die ich übersehen habe. Very Happy

@Willi
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass Du unbedingt irgend etwas sagen musst,
obs Sinn macht oder nicht. Wenn Gabelfedern mit ABE ausgestattet sind,
dann darf man die ohne Probleme zu befürchten einbauen. Sonst wäre auch
die ABE für'n Ars.. Auch hier, wie beim Scheinwerfer und jedem weiteren
Anbauteil, ist natürlich die richtige, fachgerechte Anbringung, bzw. Einbau
Voraussetzung. Das ist natürlich klar..

Das gilt aber auch im restlichen Leben so. Richtig Einbauen und alles ist gut. Very Happy
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 21:56:16    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Also Ottmar wenn du hier als Oberschrauber und Linienüberfahrer erklärst, dass alles was eine ABE hat nicht eingetragen werden muss, zeugt das von wenig Sachverstand und ist Bockmist.
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 22:10:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich bin definitiv nicht der Oberschrauber.
Aber ich kann lesen! Shocked

Zitat:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.

Die Betriebserlaubnis wurde teilweise abgelöst von der europäischen Typgenehmigung, welche inzwischen für bestimmte Fahrzeugarten (PKW, Krafträder, bestimmte Traktoren) zwingend erforderlich ist. Ab dem 29. April 2009 werden europäische Typgenehmigungen nach der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG für weitere Fahrzeugarten wie z. B. LKW, Busse und Anhänger, möglich sein. Typgenehmigungen werden in Deutschland vom KBA und in den anderen europäischen Staaten von vergleichbaren Institutionen Europäischen Union erteilt.


Zitat:
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.


Was das mit dem Thema zu tun hat, weiss ich nicht. Ich unterstelle, Du möchtest
mit solch unsachlichen Argumenten von dem "Bockmist" (Zitat) ablenken, den Du erzählst...
Zitat:
Also Ottmar wenn du hier als Oberschrauber und Linienüberfahrer erklärst
Das war nur die Erklärung, warum sie mich angehalten haben. Sichern nicht wegen dem Umbau. Very Happy

Mach Du lieber weiter Werbung für Heidenau-Reifen. Evil or Very Mad
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 22:34:34    Titel: Antworten mit Zitat
 
SCHEFFE!!!!!

Beruhigungspillen an alle!!!! Es ist wieder Freitag!!!
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 22:45:52    Titel: VX Antworten mit Zitat
 
Weil Wichtig! ABE genau lesen. Erste Seite NR. der ABE und dann steht da wie die ABE zu bewerten ist. § 20-22 nicht eintragen oder es steht dort nach 19,3 .. muss eingetragen werden geht bei DEKRA od. GTÜ od nach..§21 muss von der Zulassungsbehörde eingetragen werden. Auf der ABE steht zwar... Die genhmigte Einrichtung erhält ein Typenzeichen trotzdem muss eingetragen werden. Willi
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