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MitchVX
VX-Rookie


Anmeldedatum: 06.10.2011
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BeitragVerfasst am: Fr Jun 07, 2013 12:02:14    Titel: Rückspiegel, E-Prüfzeichen und die Rennleitung Antworten mit Zitat
 
Moin zusammen,

Mittwoch gerade bei bestem Wetter zu einem Törn quer durchs Land gestartet Razz, drei Straßen weiter von der Rennleitung gestoppt worden Sad.
Algemeine Fahrzeug und Führerscheinkontrolle.
"Mich interessiert vor allem der Fahrzeugschein" waren die Worte eines freundlichen POM mit Zusatzqualifikation Motorradkunde Question.
Er schlich dann auch freundlich guckend um meine VX, die Augen fleißig zwischen Zulassungsbescheinigung und Mopped wechselnd Shocked, fand auch alles was angebaut war als Eintrag und kam dann zu dem Schluß, das a) die Spiegel zu klein seien und b) das Prüfzeichen fehle Idea. Dazu sei gesagt, es handelt sich hierbei um schnuckelige ovale kleine Lenkerendspiegel aus dem Zubehör.
So ´ne Kontrolle hatte ich letztes Jahr auch schon eine Woche nach der HU. Auch da fehlte dem Kontrollierenden ein Prüfzeichen. Der ließ es aber bei dem Hinweis, er wisse es auch nicht so genau und ich solle mich mal kundig machen. Gesagt getan, beim TÜV angefragt und die Auskunft erhalten, das unsere VXen nach STVZO zugelassen sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zweier Rückspiegel und diese müssen jeweils eine Mindestgröße von 60 cm² aufweisen. Ich darauf hin Karopapier aufgelegt, Umriss abgezeichnet, Kästchen gezählt und siehe da: 62 cm². Alles in Butter und ein Jahr Ruhe bis vorgestern... Evil or Very Mad
Ich hab dem freundlichen Beamten dann gleich die Geschichte aus dem letzten Jahr erzählt Embarassed. Da er aber Expäde Exclamation ist, hat er sich überlegt, das die STVZO nicht gelte, da ja nach der Ummeldung jetzt nicht mehr ein Fahrzeugschein vorliege sondern die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und daher die Prüfzeichen erforderlich seien Exclamation. Konsequenterweise hat er dann einen Kontrollbericht ausgestellt mit dem Hinweis, das die Betriebserlaubnis erloschen sei. Ich könne aber weiter fahren (?).
Heute also gleich zum TÜV. Der zuständige Ingenieur hat dann erst mal herzlich gelacht, dann den Kopf geschüttelt, den Kontrollbericht abgestempelt und freundlich darauf hingewiesen, das nach §72 der Übergangsvorschrift zur STVZO zu §56(2) Nr. 5 Prüfzeichen erst ab Erstzulassung 17. 06. 2003 erforderlich sind.
Also viel Lärm um nix. Wink

Genießt das Wetter

Lars
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Leon1896
VX-Lehrling


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Beiträge: 72
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BeitragVerfasst am: Fr Jun 07, 2013 12:19:54    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ja immer freundlich bleiben bei sowas, wir VX'er haben eh immer recht. Very Happy Very Happy
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Karo
VX-Geselle


Anmeldedatum: 29.10.2011
Beiträge: 434

BeitragVerfasst am: Fr Jun 07, 2013 14:31:01    Titel: Antworten mit Zitat
 
Shocked
Wasndasfürnding?
Das würde ich mir aber spätestens jetzt mal schriftlich geben lassen.
Die 'Amts-Meinung', daß "die Betriebserlaubnis erloschen" sei,
mag ein Irrtum sein. Kann einem aber durchaus den Urlaub versauen.
Ich würde Wanderstiefel oder Bus-Geld mitnehmen Rolling Eyes

Seit meiner letzten allg. Verkehrskontrolle, bei der eine junge Polizistin von einem
älteren Motorradkollegen angelernt wurde, was eine Lenkererhöhung ist,
wo Gasschieber verbaut werden und was eine Reifenbindung ist...
Seitdem hab ich die Reifenfreigabe auch immer dabei. Besser is das. Wink
Gottseidank sind sie nicht auf die Idee gekommen, die Warnblinkanlage zu suchen -
wie sollte ich am Strassenrand stehend nachweisen, dass ich sie nicht nachrüsten muss? Confused
_________________
Na los jetze, rauf auffe Bikes un' los uffe Strasse !
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Arthax
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jun 07, 2013 17:45:14    Titel: Antworten mit Zitat
 
Zitat:
Gottseidank sind sie nicht auf die Idee gekommen, die Warnblinkanlage zu suchen -
wie sollte ich am Strassenrand stehend nachweisen, dass ich sie nicht nachrüsten muss
?

Ist aber ne praktische Sache... man hat irgendwie mehr Platz beim durch-den-Stau-fahren...
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WupperJoe
VX-König


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Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: Mi Jun 12, 2013 02:31:20    Titel: Antworten mit Zitat
 
Es ist schon traurig, dass die Rennleitung die Informationen aus der Zulassungsbescheinigung nicht richtig deuten können.
_________________
Liebe VX-Grüße und Allzeit Gute Fahrt wünscht

Jürgen

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Eulenspiegel
VX-König


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Beiträge: 1458

BeitragVerfasst am: Mi Jun 12, 2013 07:33:39    Titel: Antworten mit Zitat
 
Karo hat Folgendes geschrieben:
Shocked
Seit meiner letzten allg. Verkehrskontrolle, bei der eine junge Polizistin von einem
älteren Motorradkollegen angelernt wurde, was eine Lenkererhöhung ist,
wo Gasschieber verbaut werden und was eine Reifenbindung ist...
Seitdem hab ich die Reifenfreigabe auch immer dabei.

Glück gehabt, brauchen wir in der Schweiz nicht. Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen... Mr. Green
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WupperJoe
VX-König


Anmeldedatum: 12.04.2010
Beiträge: 1625
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: Mi Jun 19, 2013 11:23:10    Titel: Antworten mit Zitat
 
Eulenspiegel hat Folgendes geschrieben:
Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen... Mr. Green

...dafür wird das Tempolimit bei euch schärfer kontrolliert.

_________________
Liebe VX-Grüße und Allzeit Gute Fahrt wünscht

Jürgen

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Steffen
VX-Geselle


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Beiträge: 476
Wohnort: Idstein

BeitragVerfasst am: Mi Jun 19, 2013 16:33:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Eulenspiegel hat Folgendes geschrieben:
Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen... Mr. Green

...dafür wird das Tempolimit bei euch schärfer kontrolliert.



Nicht schärfer kontrolliert,
sondern schärfer geahndet

Geiles GIF

Grüssli
Steffen
_________________
Steffen

Mit Freude am Verfahren
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Eulenspiegel
VX-König


Anmeldedatum: 01.08.2004
Beiträge: 1458

BeitragVerfasst am: Do Jun 20, 2013 07:07:19    Titel: Antworten mit Zitat
 
Steffen hat Folgendes geschrieben:
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:
Eulenspiegel hat Folgendes geschrieben:
Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen... Mr. Green

...dafür wird das Tempolimit bei euch schärfer kontrolliert.

Nicht schärfer kontrolliert,
sondern schärfer geahndet

Steffen, WupperJoe hat schon recht, es wird auch schärfer kontrolliert. Schon 1-3km zu schnell in der Tempo 50- bzw. 60-Zone kostet sofort 40 Franken...
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