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Hearp
VX-Rookie


Anmeldedatum: 30.04.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do Jul 22, 2004 06:23:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo,

ich stehe vor dem Problem, eine VS51A zu besitzen und in Deutschland freigegebenes Zubhör (Reifen, Stahlflexleitungen usw.) nur mit ABE für die VS51B zu bekommen. Sad
Hat jemand vielleicht einen Tipp, wie ich zu einer Nämlichkeitsbescheinigung komme, die ausweist, daß die beide Typen gleich sind und man das VS51B Zeugs auch bedenkenlos auf der A-Variante einsetzen kann. Leider reagiert mein (jetzt Ex-) Händler meines Vertrauens nicht auf emails :(

Merci!

Hearp
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Norbert_#371
VX-Rookie


Anmeldedatum: 31.05.2003
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi Jul 28, 2004 18:32:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich könnte Dir zumindest eine Kopie des Briefes
für meine VX senden. Ebenfalls eine V51A mit Eintragungen
für Stahlflex Leitungen vorne & hinten sowie BT45.

Die Eintragungen hat ein Vorbesitzer machen lassen. Wie das
gelaufen ist kann ich Dir nicht sagen.
_________________
Gruß, Norbert
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