Tüv Fragen bei Abgemeldeten Motorrad

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Perma
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Tüv Fragen bei Abgemeldeten Motorrad

Beitrag von Perma »

Hallo zusammen,

da dies mein erster Beitrag ist, möchte ich mich ganz kurz vorstellen.
Ich komme aus Kiel, bin 30 Jahre alt, habe jüngst mein Motorrad Führerschein erworben und habe eine VX800 Bj 91 geschenkt bekommen.

Nun zu meinem Problem.
Die VX800 ist abgemeldet und tüv abgelaufen. Eine GTÜ Prüfstelle ist in der Nähe(1,5 km) und ich würde sie zur Not sogar hin schieben. Jedoch sind zwei kontrollleuchten defekt. Übertemperatur und Abblendlicht. Wobei ich bereits weiß, dass beim Abblendlicht nicht das Leuchtmittel defekt ist. Vermutlich wohl eher ein Problem an der Kontaktierung vom abgriff (im Scheinwerfer?). Müssen diese beiden Kontrollleuchten funktionieren um den tüv zu bestehen?

Und noch eine Frage. Ist es normal, dass man bei der VX schnell nach Ruß? riecht, oder deutet das auf ein gemsich / abgasproblem hin? Jedes mal nach dem ich sie n paar minuten an hatte, rieche ich schon leicht danach...

Und noch eine Frage. Ich habe gelesen, dass wenn das letzte entsiegelte Kennzeichen noch drann ist, dass man dann, mit irgend einer Art Versicherungsnachweis (welchen Weiß ich nicht) auf direkten Wege zum tüv fahren darf, kann das hier einer bestätigen?


Vielen Dank schon einmal.

Beste Grüße
Perma
Xare
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Beitrag von Xare »

Servus aus Bayern
Also,ein Kontrollämpchen für das "Abblendlicht " hat die VX nicht,zumindest meine nicht.
Ein Lämpchen für das Fernlicht schon,und das sollte auch funktionieren.Aber ich denke das das ein kleiner Mangel ist und du trotzdem Tüv bekommst.
Das Übertemperaturlämpchen im Drehzahlmesser ist nicht Tüvrelevant.Das sollte sogar besser nicht Leuchten sonst ist was mit dem Kühlkreislauf nicht in Ordnung.
Die Geschichte mit dem nach Ruß riechen würde ich mit der langen Standzeit erklären,oder Vergaser müssen eingestellt werden.
Mit einem entsiegelten Kennzeichen würde ich besser nicht fahren,da bist Du immer erster Kandidat für eine Polizeikontrolle,und sollte was passieren naja,selbst wenn das irgendwie Erlaubt sein sollte.
Gruß Xare
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Wolle68
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Beitrag von Wolle68 »

Moin Perma,

na dann mal herzlich willkommen hier im Forum, schön das noch ein Nordlicht hierher gefunden hat und viel Spaß mit der VX.

Das mit den Lampen sehe ich auch wie Xare, das sollte nicht das Problem sein. Der Geruch nach Ruß ist allerdings bestimmt nicht Gesund, weder für dich noch für die VX. Da hat sich bestimmt ordentlich was angesammelt an Rückständen die da verbrannt werden. Aber da gibt hier reichlich Experten die dazu mehr sagen können wie ich - sorry.

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt kein Versicherungsschutz und ist nicht erlaubt soweit ich weiß. Da solltest du mal bei einer KFZ Versicherung nachfragen was dir da angeboten wird um die Maschine beim TÜV vorzustellen. Denke da brauchst du evtl. so ein Übergangskennzeichen.

Gruß aus Hamburg
Wolle 8)
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Perma
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Beitrag von Perma »

Also ersteinmal vielen Dank für die Antworten!

Mit der Kontrollleuchte fürs Abblendlicht war es der typische Fall von geistiger Umnachtung. :D
Das ist natürlich die Blinker-Kontrollleuchte. Beim Blinker testen hab ich die auch wahrgenommen und für gut befunden... aber in der Garage benutzt man den Blinker so selten... *schäm* :oops:

Weg dem Rußgeruch, ich werde die VX mal 10 min Warmlaufen lassen und mich dann mal hin stellen. Sollte ich den Vergaser einstellen müssen, habt ihr da vielleicht Tipps für mich, wie man dort am besten vorgeht?


Lieben Dank und beste Grüße
Perma
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Wolle68
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Beitrag von Wolle68 »

Moin,
10 min warmlaufen ist mal ein ersten Versuch und dann findest du zu dem Thema reichlich hier im Forum. Ich bin selbst noch am Anfang des Schrauber daseins und finde mir hier auch immer alles zurecht bzw. bekomme dann den richtigen Tip von den Profis hier. :wink:

Viel Erfolg bei der Analyse
Wolle
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Karl
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Beitrag von Karl »

Hallo,
auch ein herzliches Willkommen von mir.
Bin auch kein Techniker, bei meinen Baustellenfahrzeugen
hieß es allerdings immer, erst einmal 15 Minuten Autobahn dreschen,
damit der Abgastest bestanden wird. Das hatte jedenfalls immer geholfen.
Da die Fahrzeuge sonst viel stehen oder nur Stadtverkehr fahren
wirkt sich das schlecht auf die Abgaswerte aus.
Also vielleicht ein rotes Kennzeichen besorgen und erst mal
fahren, wenn möglich,

Gruß,
Karl
Selig sind die Buckligen, denn Sie haben
den Berg hinter sich !
Perma
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Beitrag von Perma »

Sooo... Ich war eben an der VX und hab sie mal ein bischen heiß werden lassen (Lüfter ist angesprungen). Riechen tuhe ich es immernoch an mir, aber nicht mehr so doll.

Aber bei jedem Gas geben und Gas wegnehmen Rasselts aus n Motor/Auspuff... auf wasdeutet das hin? Zu fettes oder zu mageres Gemisch?

Und jetzt noch der nächste schreck, der rechte Simmerring der Vorderradgabel ist defekt :roll:
Ziemlich ölig die Gabel. So bekomm ich bestimmt kein tüv :(


Ich will doch nur Motorrad fahren
:(
Siegfried
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Beitrag von Siegfried »

Moin Perma,
willkommen im Forum.
Einer geschenkten VX musst erstmal viel Aufmerksamkeit widmen.
Und jedes Problem getrennt betrachten, dann wirds nicht soviel auf einmal :D
Für den Tüv brauchst du nur von deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung mit einem CODE. Den schickt dir dein Agent auch per mail. Damit kannst das DING anmelden> dann zum TÜV.

Das mit dem Gabelsimmering ist (halb) so schlimm-die Gabelrohre lassen sich leicht ausbauen (Vorderad raus, Gabelbrücke unten und oben lösen) dann bringst beide zum Händler deines Vertrauens und lässt dir neue Simmeringe einbauen.)
Wenn das erledigt ist fährst erstmal in Ruhe paar Runden.

Schau mer mal, dann seh`mers scho

LG siegfried aus Schwabstedt
Als ich das Licht der Welt erblickte, war ES NICHT das Licht der Welt sondern das einer Petroleumfunzel...
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Frank_#62
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Beitrag von Frank_#62 »

[quote:748d245732="Siegfried"]Für den Tüv brauchst du nur von deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung mit einem CODE. Den schickt dir dein Agent auch per mail. Damit kannst das DING anmelden> dann zum TÜV.[/quote:748d245732]

Das funktioniert so nicht, ohne gültige HU keine Zulassung, nicht mal ein Kurzzeitkennzeichen.
Frührer war es zulässig mit dem alten entstempelten Schild und einer gültigen Versicherungsbestätigung
nach vorheriger Anmeldung zum TÜV zu fahren.
Ich glaub das geht nicht mehr. Am besten mal bei der Versicherung /Zulasungsstelle erkundigen.

Grüße, Frank
tom
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Beitrag von tom »

Hi,

du brauchst ein sogenanntes Überführungskennzeichen, früher hieß es rotes Kennzeichen, um bei der HU vorfahren zu können.
Nach bestandener HU kannst du mit dem Überführungskennzeichen oder einem anderen Kennzeichen, auch ohne aktuelle Zulassung, es muß jedoch schon einmal auf die VX zugelassen gewesen sein, direkt zur Zulassungsstelle fahren.
Bei dieser Fahrt mußt du aber die Versicherungsbestätigung, bzw. die elektronische Nummer, Kontonummer, den HU Bericht und Perso bzw. Meldebestätigung dabei haben.
Bei Zulassung für eine andere Person auch deren Erlaubnis bzw. Bevollmächtigung.

Gruß
tom
Perma
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Beitrag von Perma »

Danke für die vielen Antworten.

Nächsten Samstag wird dir VX von einer Werkstatt abgeholt, repariert und tüv gemacht.
Ich traue mich zwar an vieles ran, aber bei der Gabel nicht.
Da ich bis jetzt nur auf der ausbildungsmaschine saß, kann ich viele Dinge noch nicht einschätzen, da fehlt noch die Erfahrung. Und da ich die vx jetzt nicht schon richtig auf der Straße gefahren bin, habe ich nichtmal einen Vergleich vorher nachher.

Da lass ich dann zumindest fürs erste noch den Fachmann ran. Hoffe nur es hält sich preislich im Ramen.
Siegfried
VX-Meister
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Beitrag von Siegfried »

[quote:efc676f74f="Frank_#62"][quote:efc676f74f="Siegfried"]Für den Tüv brauchst du nur von deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung mit einem CODE. Den schickt dir dein Agent auch per mail. Damit kannst das DING anmelden> dann zum TÜV.[/quote:efc676f74f]

Das funktioniert so nicht, ohne gültige HU keine Zulassung, nicht mal ein Kurzzeitkennzeichen.
Frührer war es zulässig mit dem alten entstempelten Schild und einer gültigen Versicherungsbestätigung
nach vorheriger Anmeldung zum TÜV zu fahren.
Ich glaub das geht nicht mehr. Am besten mal bei der Versicherung /Zulasungsstelle erkundigen.

Grüße, Frank[/quote:efc676f74f]
Hallo Frank,
wenn du richtig gelesen hast: Ich habe geschrieben mit [b:efc676f74f]CODE[/b:efc676f74f] der Versicherung (das ist eine Vorab Bestätigung der Versicherung) zur [b:efc676f74f]Zulassung[/b:efc676f74f], dann zum [b:efc676f74f]TÜV[/b:efc676f74f]! So funzt das ! So mache ich das IMMER bei einer Zulassung, Ummeldung, ect pp.
Rote Nummer ist ja über Versicherung nicht mehr zu bekommen, die geben nur noch Werkstätten aus. Bei uns jedenfalls
Als ich das Licht der Welt erblickte, war ES NICHT das Licht der Welt sondern das einer Petroleumfunzel...
GioHO
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Beitrag von GioHO »

[quote:a0ff3b2ed2="Siegfried"][quote:a0ff3b2ed2="Frank_#62"][quote:a0ff3b2ed2="Siegfried"]Für den Tüv brauchst du nur von deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung mit einem CODE. Den schickt dir dein Agent auch per mail. Damit kannst das DING anmelden> dann zum TÜV.[/quote:a0ff3b2ed2]

Das funktioniert so nicht, ohne gültige HU keine Zulassung, nicht mal ein Kurzzeitkennzeichen.
Frührer war es zulässig mit dem alten entstempelten Schild und einer gültigen Versicherungsbestätigung
nach vorheriger Anmeldung zum TÜV zu fahren.
Ich glaub das geht nicht mehr. Am besten mal bei der Versicherung /Zulasungsstelle erkundigen.

Grüße, Frank[/quote:a0ff3b2ed2]
Hallo Frank,
wenn du richtig gelesen hast: Ich habe geschrieben mit [b:a0ff3b2ed2]CODE[/b:a0ff3b2ed2] der Versicherung (das ist eine Vorab Bestätigung der Versicherung) zur [b:a0ff3b2ed2]Zulassung[/b:a0ff3b2ed2], dann zum [b:a0ff3b2ed2]TÜV[/b:a0ff3b2ed2]! So funzt das ! So mache ich das IMMER bei einer Zulassung, Ummeldung, ect pp.
Rote Nummer ist ja über Versicherung nicht mehr zu bekommen, die geben nur noch Werkstätten aus. Bei uns jedenfalls[/quote:a0ff3b2ed2]

Ne, ne,

Zulassung nur mit TÜV. Andersrum geht nicht. Zumindest in BW. Hatten wir letztes Jahr erst. Gebrauchte Maschine ohne TÜV, die berühmte Versicherungsnummer (fällt mir die Abkürzung dazu gerade nicht ein), aber, erst TÜV, dann Zulassung. Es sei denn, die Maschine [b:a0ff3b2ed2]ist[/b:a0ff3b2ed2] versichert (und [b:a0ff3b2ed2]angemeldet[/b:a0ff3b2ed2]), TÜV abgelaufen, aber schon (ein paar?) Jahre gestanden.
Grüsse aus Höpfingen
Gio
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PAMVMeyer
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Beitrag von PAMVMeyer »

Im Norden war es vor5 Monaten so... Versicherung gibt dir eine evb für ein kurzzeitkennzeiche damit holst du dir ein Kennzeichen bei der Zulassungssetelle um sicher zu sein .. vs mäßig. Damit zum TÜVgtü oder so. Dann tüv bekommen. Dann eine evb von der vs für die richtige zulassung. Damit und mit TÜV wieder zur zulassungsstellle und zulassen. Die vs rechnet das gegen und du zahlst für die kurzulassung fast nix. So war es bei mir.
Zur vx kann ich dir Infos geben aber erst nach meinem Urlaub in so da 2,5wochen.esgibt da eine nützliche sammlung von infFormationen
Sorry alles mit Handy getippt.
Gruss
Peter
Wer glaubt dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
(Fahrer 1752)
GioHO
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Beitrag von GioHO »

Peter, danke!

EVB war die Abkürzung, die mir gefehlt hat.

Aber, zumindest in BW, mit EVB kannst Du nur zulassen, wenn das Fahrzeug TÜV hat. Es sei denn, "Kurzzeitzulassung". Zahlst Du aber extra, musst erst mal zur Zulassungsstelle, um Dir ein Nummernschild zu kaufen, ...
Grüsse aus Höpfingen
Gio
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Mirco
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Beitrag von Mirco »

@Perma:

Glückwunsch zur VX.
Ist die denn schon auf die Leistung gedrosselt, die Du fahren darfst?

Und:
wenn die Werkstatt eh an der Gabel ist:
die mögen prüfen, ob da bereits progressive Gabelfedern drin sind. Falls nein: unbedingt einbauen lassen (vielleicht solltest Du Dir sicherheitshalber schon welche besorgen, ich weiß nicht, was Dir sonst die Werkstatt berechnet für die STand-/Wartezeit und dann hast Du neue drin und hast an der Stelle für das VX Leben Ruhe).
Die sind als Nachrüstung ein Muß für jeden VX Fahrer.

Und ich persönlich würde Dir auch raten, die Gabel mit Faltenbälgen auszustatten. Dann hast Du nämlich nicht mehr das Problem mit verschlissenen Gabelringen durch Ablagerungen auf der Gabel. Notfalls nimm wenigstens die kleinen Schutzadapter, die es bei den Zubehörhändlern gibt. Aber auch die kann man (in meiner Erinnerung) nur dann sauber einbauen, wenn die Gabel draußen ist.

Da Du nichts zur Historie Deiner VX geschrieben hast: falls die eine längere Standzeit hinter sich hat, ist der Tausch aller Flüssigkeiten (auch Kardan) und Filter ein MUSS. Ja, kannst Du künftig auch selber machen, aber wenn sie jetzt eh schon in der Werkstatt ist, laß die eine sinnvolle Grundwartung machen (Kontrolle Reifen, Schwingenlager, Lenkkopflager, usw.) und Du hast als Führerschein- und Motorradneuling Ruhe.

Und zur Zulassung allgemein, um das final klarzustellen:
Wenn ein KFZ keine gültige HU besitzt (aber verkehrstüchtig ist), kann man trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, eben um genau die nötigen Fahrt(en) zur nahegelegenen Werkstatt usw. durchführen zu können (wie der TN es auch anfangs vorhatte > 1,5 km entfernt). Anders als früher ist das Kurzzeitkennzeichen nämlich nur noch im Zulassungsbezirk der Zulassungsstelle ODER dem Standort des KFZ + den angrenzenden Bezirken gültig (früher: national).
Für das Kurzzeitkennzeichen braucht man immer eine sog. eVB (s)einer Versicherung und muß die Gebühren für ein Kennzeichen und die Behörde zahlen. Plus den Zeitaufwand. Plus ggfls. Gebühren der Versicherung.
Und nach der bestandenen HU/AU muß man sich dann mit der Prüfbescheinigung eine entsprechende normale Zulassung besorgen plus Kennzeichen. [i:ab2774da75](Mein Tipp an der Stelle immer: wo es bereits möglich ist, online sein Wunsch-Kennzeichen reservieren, dann online ein Kennzeichen zu sich nach Hause bestellen und damit zur Zulassungsstelle laufen. Ist in Summe bei mir immer günstiger gewesen und erleichtert den Zulassungsvorgang sehr, weil man nicht mehr rauslaufen muß zu den (teuren) Schildermachern vor Ort).[/i:ab2774da75]

Da ist sicherlich der jetzt gewählte Weg des von der Werkstatt organisierten Transports eh die stressfreiere und günstigere Alternative.

P.S.: Weil es viele nicht wissen: OFFIZIELL gilt:
[quote:ab2774da75]Es wird für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen erteilt. Gemeint sind damit Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs sowie die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort. [b:ab2774da75]Sonstige Fahrten sind verboten und werden mit Bußgeld geahndet. [/b:ab2774da75][/quote:ab2774da75]

Auf einer Youngtimer-Rallye habe ich es erlebt, daß die Polizei da bei einigen Teilnehmern entsprechend abkassiert hat, weil einige TN eben nur mit Kurzzeitkennzeichen angetreten waren.
VX seit 1998 ... bis 29.9.2023
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