hab mal das Thema hier neu aufgemacht. Es wurde ja schon öfter darüber geschrieben, diskutiert und philosophiert, aber das ist jetzt erst mal Vergangenheit.
Ich schreibe hier nur mal die aktuellen Fakten und Aktionen auf welche ich in letzter Zeit zusammen getragen habe.
Angestachelt durch die letzte Meldung des WDK (Wirtschaftsverband der Kautschuk Industrie), und der Tatsache das ich dieses Jahr nur "einfach TÜV" bekommen habe da meine Reifen DOT 19 waren.
https://www.wdk.de/zweiradreifen-unterseite-von-reifentechnik
und die bekannte Info vom ADAC
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
hab ich mal ein wenig tiefer in die Materie rein geschaut.
Die uninterpretierte Aussage in dieser Sache steht ja im Verkehrsblatt des Kraftfahrtbundesamtes Heft 15/2019 und ist Stein des Anstoßes. Hier Seite 531 mit der wichtigen Stelle markiert.
[url=https://show.picr.de/38485554gl.jpg.html][img:4ac9caf0f0]https://thumbs.picr.de/38485554gl.jpg[/img:4ac9caf0f0][/url]
Fakt ist also, Freigaben zählen nicht mehr, Eintragung erforderlich. Punkt.
Kann man so hin nehmen, muss man aber nicht.
Ich wollte wissen warum, und/oder was man dagegen unternehmen kann.
Idee: Fabrikationsbindung VX 800 austragen, b.z.W. ist es vielleicht Möglich sie anzufechten und/oder für Nichtig zu erklären.
Also Rücksprache mittels mehrerer Mails und Telefonate mit Suzuki Deutschland. Ergebniss:
1 . Markenbindung zurück nehmen dürften sie nicht aus rechtlichen Gründen.
Hab ich mal so hingenommen, probier das aber noch über das KBA zu klären.
2 . Eine Aushändigung der Betriebserlaubnis F399 ist ihnen nicht gestattet.
Glaub ich nicht. Nach Rücksprache mit der Zulassungsbehörde ist der Besitzer der Betriebserlaubnis in diesem Fall Suzuki und kann das Dokument herausgeben. Man bekommt ja auch ABE`s vom Hersteller wenn man sich z.B. einen anderen Lenker holt. Nur so als Beispiel. Wollte halt genau wissen was da drin steht, vor allem ob die Markenbindung Bestandteil der Erteilung war oder von Suzuki angehängt wurde. Dies wäre ein Ansatzpunkt zur Löschung. Laut Aussage Zulassungsbehörde können sie nur sehen welche Reifen erscheinen wenn sie die F399 aufrufen um die Daten in die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 zu übernehmen. Interessanter weise ist das aber je nach Schlüsselnummer verschieden, daher meine Skepsis.
3. Aussage Suzuki: In der F399 stehen die Reifen, welche auch auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Suzuki stehen. Ist ein älteres Dokument, siehe hier.
[url=https://show.picr.de/38487008mp.jpg.html][img:4ac9caf0f0]https://thumbs.picr.de/38487008mp.jpg[/img:4ac9caf0f0][/url]
Suzuki versicherte mir das dieses Dokument aktuell in Überarbeitung ist und mit den aktuellen Reifen und rechtlichen Hinweisen in Bälde zur Verfügung steht.
Da bin ich mal gespannt.
So. Also das Thema Suzuki ist bis dahin erst mal durch.
Nächste Idee: Wie weit sind der WDK und die Reifenhersteller mit ihren Verhandlungen mit dem KBA b.z.W. Verkehrsministerium?
Also Kontakt mit WDK aufgebaut. Nach ausgiebigen ausführlichem Mail Verkehr, der im übrigen sehr ausführlich, sachlich und freundlich statt fand, kam es letztendlich auch noch zu einem längeren sehr netten Telefonat.
Hier bestätigte mir der Mitarbeiter das es wohl von ihrer Seite keine Möglichkeit mehr gibt an der aktuellen Sachlage etwas zu ändern. Die zähen Verhandlungen mit dem KBA und den Prüfdiensten waren wohl ziemlich turbulent und schlussendlich mit verhärteten Fronten beendet worden.
Der WDK bestätigte mir auch nochmal schriftlich seine letztendliche Stellungnahme die ich mit freundlicher Genehmigung hier offenlegen darf.
[i:4ac9caf0f0][color=blue:4ac9caf0f0]Leider ist es, wie Sie es darstellen. Das letzte Wort ist gesprochen und das Verkehrsministerium lässt in dem Sachverhalt nicht mehr mit sich verhandeln.
Die technischen Dienst haben somit grundsätzlich das letzte Wort – auch was den Umfang der Abnahme angeht. Dies trifft vor allem für Ihren Fall zu, wenn es um Fahrzeuge geht die noch nicht die aktuelle EU-Typgenehmigung besitzen.
Wenn das Fahrzeug eine Freigabe nach neuester Typgenehmigung hat, ist die Freigängigkeit für alle Reifen (der gleichen Dimension) die UN-R75 Typgenehmigt sind, gegeben. Bei älteren Fahrzeugen, bei denen eine Dimension zusätzlich freigegeben worden ist oder nachträglich eingetragen wurde, ist nicht gewährleistet, dass ein Reifen der gleichen Dimension, aber einer anderen Marke oder Produktreihe, auch passt.
Dies liegt daran, dass der Prüfer per se nicht die generelle Freigängigkeit nach UN-R75 prüft, sondern nur für dieses spezielle Produkt. Die generellen Toleranzen bedingen aber, dass andere Produkte innerhalb der Maximaltoleranzen andere, größere Abmaße aufweisen können.
Die Reifenhersteller stellen aktuell Service-Informationen aus, die allerdings nur „Anhaltspunkt“ für den Prüfer oder Sachverständigen sind. Bitte verwende Sie hier aber die aktuellsten Versionen der Service-Informationen, denn die alten haben keine Gültigkeit mehr.
[/color:4ac9caf0f0][/i:4ac9caf0f0]
Die offizielle Stellungsnahme ist nach zu lesen hier
https://www.wdk.de/zweiradreifen-unterseite-von-reifentechnik
und das passende Information Schreiben hier unter Pressemitteilung vom 12.02.2020
https://www.wdk.de/pressemitteilungen-uebersichtsseite
Ok. Thema WDK damit auch erst mal durch.
Nächste Idee:
Was verbirgt sich hinter dem Unterschied zwischen der UN-75 (UN Regel 75) und der Richtlinie 97/24/EG?
Also mal nachgesehen.
Im Großen und Ganzen wird hier alles geregelt was einen Reifen zum Reifen macht.
Wer das genauer nachlesen möchte, bitteschön:
UN Regel 75
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L
Richtlinie 97/24/EG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997L0024-20090907&from=DE
Hier ist entscheidend Kapitel 1, Anhang 3, Punkt 1.2.3
Genau diesen Anhang gibt es in der UN Regel 75 nicht, und es gibt auch keine Fahrzeugliste nach der es geprüft werden könnte.
Ansonsten sind beide Regelwerke relativ identisch.
Wer jetzt aufgepasst hat, ganz oben im Verkehrsblatt wurde genau die fehlende Prüfung der Freigängigkeit als Argument benutzt zur Aufhebung der Betriebserlaubnis mit der Auflage einer Prüfung durch den Prüfdienst. Nur mal als Erinnerung, kommen wir nochmal drauf!
Nächster Schritt:
Welche Prüfung ist den laut Verkehrsblatt des Kraftfahrtbundesamtes Heft 15/2019 vorgesehen?
Hier steht eigentlich nur das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §19 nicht mehr ausreicht.
Einzig in der Stellungnahme und Erläuterung des ADAC wird auf eine Prüfung nach §19 StVZO erwähnt.
In der Stellungnahme des WDK wird allerdings auf eine Abnahme im Sinne des §21 StVZO hingewiesen.
Interessanter Weise gibt es darüber aktuell verschiedene Aussagen der Prüfdienste, was wohl auch dadurch begründet ist, das es noch keine neue Arbeitsanweisung gibt.
Wir drehen uns im Kreis.
Wer wissen möchte was die Unterschiede der einzelnen Paragraphen bedeutet kann dies gerne mal probieren selbst zu verstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Tatsache bleibt, die Kosten einer solchen Prüfung unterliegen bei den Prüfdiensten keiner einheitlichen Gebührensatzung, sondern hier ist „Spielraum“ für individuelle Preisgestaltung.
Hier fehlen mir aber noch einige Antworten der Prüfdienst, aber die hängen anscheinend auch in der Luft, weil, Arbeitsanweisung fehlt.
Wir drehen uns weiter im Kreis.
Nächster Schritt:
Die Reifenhersteller
Hier darf ich ganz klar sagen, alle absolut schnelle, freundliche und verständnisvolle Rückmeldungen. Teilweise schon direkt nach Erhalt einer Mail von mir riefen mich diverse Hersteller zurück.
Resümee, alle sind Unglücklich mit der Situation. Bestätigt haben auch alle das ein Weiterverhandeln mit dem KBA eher aussichtslos ist.
Die Hersteller sind aktuell dabei die Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Herstellerbescheinigungen und Service Informationen umzuschreiben.
Einzig die Firma Goodyear Dunlop hat schon eine.
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[color=red:4ac9caf0f0]Der WDK sprach ja auch noch von den Service Informationen.
Die sind vor allem interessant für Besitzer einer "A" welche oft nicht in den Herstellerbescheinigungen erwähnt ist.
Eine Erweiterung der Herstellerbescheinigung seitens Dunlop ist nicht vorgesehen, da es sich ja quasi um ein anderes Fahrzeug handelt.
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[url=https://show.picr.de/38522684sf.jpg.html][img:4ac9caf0f0]https://thumbs.picr.de/38522684sf.jpg[/img:4ac9caf0f0][/url]
[url=https://show.picr.de/38522683ut.jpg.html][img:4ac9caf0f0]https://thumbs.picr.de/38522683ut.jpg[/img:4ac9caf0f0][/url]
[url=https://show.picr.de/38522682jr.jpg.html][img:4ac9caf0f0]https://thumbs.picr.de/38522682jr.jpg[/img:4ac9caf0f0][/url]
Wer diese Dokumente als PDF haben möchte gerne PN an mich. Das Dokument ist bei Dunlop eventuell noch nicht verlinkt.
Alle anderen Hersteller arbeiten daran und wollen mir Bescheid geben.
Hier steht leider drin das durch die Umrüstung der Reifen die Betriebserlaubnis erlischt und eine Abnahme nach § 21 StVZO nötig wird. Ob dieser Passus so stehen bleibt oder noch geändert wird, man wird sehen.
Allerdings steht hier auch alles über Freilauf, dynamische Ausdehnung so wie Trag und Geschwindigkeitsindex. Ihr erinnert Euch? Siehe oben „kommen wir nochmal drauf“.
Das heißt für mein Verständnis:
Der Prüfdienst prüft einen geprüften Reifen welcher für das Fahrzeug geprüft wurde und prüft nun ob der geprüfte Reifen Prüfkonform montiert wurde und den geprüften Prüfungen entspricht. (An dem Satz habe ich lange gearbeitet).
Wir drehen uns wie wild im Kreis.
Genau diese Unsinnigkeit ist einer meiner Ansatzpunkte. Mal schauen.
Das ist bisher meine Recherche. Ich warte weiter auf Rückmeldungen, habe Kontakt zu weiteren Prüfdiensten, stehe im Dialog mit dem Initiator der Petition, nerve Suzuki Deutschland, und halt alles Mögliche.
Der nächste große Schritt ist eine direkte Eingabe ans Verkehrsministerium.
Sollte jemand von Euch noch irgendwelche belegbare Informationen oder Aussagen haben die für dieses Thema wichtig und relevant sind, bitte einfach mal mit mir Kontakt aufnehmen.
Besten Dank.
Noch ein paar Hinweise aus rechtlichen Gründen:
Alle Angaben und Aussagen die hier von mir gepostet werden liegen mir in schriftlicher Form vor.
Alle Zitate und Aussagen von Personen sind mit deren Erlaubnis zur Verfügung gestellt worden, auch das hab ich alles Schriftlich.
Alle Links sind öffentlich einsehbar.
Dokumente die ich anbiete sind offizielle Dokument die ich mit Erlaubnis weiterreichen darf.
Ok…..jetzt ist mir nur noch eins Wichtig.
Kommentare wie „macht euch locker Jungs“ , „wo ist das Problem?“ oder „mein TÜV ist da ganz entspannt, der winkt alles durch“ sind zwar Nett zu lesen, bringen aber keine Lösung herbei die Einheitlich von den Prüfdiensten, den Ordnungsbehörden oder den Zulassungsstellen akzeptiert wird. Auch wenn man einen Prüfdienst findet der einem die Reifenbindung austrägt, es ist dann gut Will, und gut Will hilft nicht allen.
Ich suche eine Lösung die Allen hilft und rechtlich abgesichert ist, ohne wenn und aber.
Besten Dank für Euer Verständnis.
Gruß aus Mittelerde
Uwe
[url=http://show.picr.de/32813040hk.jpg.html][img:4ac9caf0f0]https://thumbs.picr.de/32813040hk.jpg[/img:4ac9caf0f0][/url]